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Information zur Umsatzsteuerpflicht bei Postdienstleistungen

Für einige Postdienstleistungen entfällt die Umsatzsteuerbefreiung ab dem 01.07.2010.

Hier eine Übersicht welche Produkte weiterhin steuerfrei bleiben.

  • der Standardbrief, der Kompaktbrief, der Großbrief, der Maxibrief, die Postkarte,
  • das Einschreiben,
  • der Infobrief,
  • die Streifbandzeitung
  • und alle Ihre Sendungen an Ziele außerhalb der Europäischen Union unabhängig vom gewählten Produkt.

Einige Produkte aber unterliegen ab dem 01.07.2010 der Umsatzsteuerpflicht. Zum Beispiel:

  • die Infopost,
  • die Nachnahme,
  • das Postvertriebsstück und die Pressesendung.

Die Art der Frankierung, also ob z. B. Postwertzeichen, INTERNETMARKE, PLUSBRIEF oder Frankiermaschinen genutzt werden, hat keinerlei Einfluss auf die Umsatzsteuerpflicht der genutzten Produkte oder Leistungen.

Quelle: Deutsche Post

 

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Dieser Artikel informiert Sie über Direktmarketing im Ausland. Er stammt aus der Zeitschrift "markt & wirtschaft westfalen - Das Wirtschaftsmagazin für Unternehmer", Seite 46, Ausgabe 7/04.

 

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